RAUSCH + PARTNER STEUERBERATER + RECHTSANWALT Telefon: 03327/45865
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bei Rausch + Partner. Wir bieten in Werder an der Havel Steuerberatung und Rechtsberatung für Unternehmen und Selbständige, für Arbeitnehmer und Rentner. Erfolgreich seit über 25 Jahren.

 

Die aktuelle Mandanteninformation:

Mandanteninfo März-April 2024.pdf
PDF-Dokument [71.8 KB]

 

 

 

Wichtige Informationen:

 

Neuer Mindestlohn

 

Zum 01.01.2024 steigt der Mindestlohn von brutto 12,00 EUR auf brutto 12,41 EUR je Zeitstunde. Soweit ein Tarifvertrag einen höheren Mindestlohn vorschreibt, gilt dieser.

Die Verdienstgrenze beim Minijob wird entsprechend auf 538 EUR ab Januar 2024 angehoben.

 

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Für die Lohnabrechnung ab Juli 2023 benötigen wir die Daten der Kinder Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein detaillierte Information nebst Anschreiben an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im folgenden PDF-Dokument.:

 

Online-Daten­abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ab 01.01.2023

Seit Januar 2023 rufen Unternehmen die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) nur noch digital ab. Arbeitgeber, bzw. deren Steuerberater, erhalten die Meldung direkt von der Krankenkasse und nicht mehr von den Beschäftigten. 

Auch in Zukunft müssen sich Beschäftigte jedoch bei ihrem Arbeitgeber als arbeitsunfähig melden. Seit dem 01.01.2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer aber nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Stattdessen rufen Arbeitgeber oder deren Steuerberater die eAU direkt bei der Krankenkasse online ab. Die Krankenkasse meldet dabei diese Daten:

  • Name des Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem möglichen Unfall (auch Arbeitsunfall) oder zu dessen Folgen

 

Um die Arbeitsunfähigkeit im eigenen System zu erfassen, wird wie folgt vorgegangen:

  • Die Beschäftigten informieren ihre Vorgesetzten über die Arbeitsunfähigkeit.
  • Die Vorgesetzten informieren den Steuerberater über die gemeldete Arbeitsunfähigkeit.

Bitte nur per E MAIL

Name des Mitarbeiters # Krankheitszeitraum 

Wer hat die AUB ausgestellt (Arzt/Zahnarzt) ?

Handelt es sich um einen stationären Aufenthalt ?

Handelt es sich um einen Arbeitsunfall ?

  • Der Steuerberater ruft die eAU von der Krankenkasse ab.
  • Der eAU-Datensatz wird bei der Lohnabrechnung entsprechend berücksichtigt
  • Alle Betroffenen im Unternehmen werden über die Dauer der AU informiert.

 

Gesetzlich geregelte Fristen für das ärztliche Attest 

Die Anzeige- und Nachweispflicht Ihrer Beschäftigten ist in  § 5 EFZG gesetzlich geregelt: Spätestens am 4. Tag der Krankheit müssen sich Beschäftigte eine digitale ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Arbeitgeber haben jedoch das Recht, die Bescheinigung schon ab dem 1. Tag einzufordern. 

Papierbescheinigung als Notlösung bei technischen Störungen

Bei technischen Störungen können Arztpraxen über ihr Praxisverwaltungssystem eine Papierbescheinigung ausdrucken und diese entweder selbst per Post direkt an die Krankenkasse schicken oder den Beschäftigten mitgeben. Auf dieses Ersatzverfahren soll aber nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden. Unabhängig von technischen Störungen können Beschäftigte weiterhin noch eine Papierbescheinigung von ihrer Praxis bekommen. Diese Bescheinigung wird jedoch nicht an Sie als Arbeitgeber weitergeleitet, sondern ist nur ein Nachweis für die eigenen Unterlagen Ihrer Beschäftigten.

Wichtige Ausnahmen: Wann keine eAU möglich ist:

  • Krankheit eines Kindes (Kinderkrankengeld)
  • Privat versicherte Beschäftigte
  • AU-Bescheinigungen aus dem Ausland
  • Minijobs in Privathaushalten

Da bei diesen Ausnahmen noch eine Vorlagepflicht besteht, erhalten die Beschäftigten jeweils einen Ausdruck für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst.

Auch Privatpraxen sind von dem eAU-Verfahren ausgenommen. Um eine eAU übermitteln zu können, muss die Praxis an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. 

Minijob - auch hierfür werden die Daten digital abgerufen 

Auch für Minijobber bis 520 Euro rufen Sie die eAU-Daten von der Krankenkasse ab. Falls Sie bisher nur mit der Minijob-Zentrale Kontakt hatten, wissen Sie möglicherweise nicht, welche Krankenkasse zuständig ist. Diese Info erhalten Sie von Ihrem Minijobber - im Idealfall bereits zum Beginn der Beschäftigung über einen Einstellungs-Fragebogen.

 

 

Ab dem 01.08.2022 müssen Arbeitsverträge angepasst werden:

Das geänderte Nachweisgesetz.pdf
PDF-Dokument [129.7 KB]

 

Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Ab sofort können Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11b EStG). Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Arbeitgeber können die Prämie bis 31.12.2024 steuerfrei zahlen.

An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung sollen keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Es soll genügen, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

 

Die Kanzlei befindet sich in der Eisenbahnstraße 7 im Zentrum von Werder. Die Bürozeiten sind Mo-Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung (Tel. 03327/45865).

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